Gut beraten mit Robert Auer: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Egal, ob plötzlicher Unfall oder schwere Erkrankung: Man kann rasch in Situationen kommen, in denen man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Nicht immer möchte man dann auf einen gerichtlich bestellten „Erwachsenenvertreter“ angewiesen sein. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Fall des Falles als Bevollmächtigter handeln und entscheiden darf. Rechtsanwalt Mag. Robert Auer, M.B.L.-HSG, […]