Gut beraten mit Robert Auer: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Egal, ob plötzlicher Unfall oder schwere Erkrankung: Man kann rasch in Situationen kommen, in denen man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Nicht immer möchte man dann auf einen gerichtlich bestellten „Erwachsenenvertreter“ angewiesen sein.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Fall des Falles als Bevollmächtigter handeln und entscheiden darf. Rechtsanwalt Mag. Robert Auer, M.B.L.-HSG, unterstützt gerne bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und sorgt dafür, dass diese exakt auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Auch bei der Errichtung einer Patientenverfügung unterstützt er gerne: Sie hält schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht vorgenommen werden dürfen. Die Inhalte der Patientenverfügung werden bei einem Erstgespräch individuell auf die persönlichen Wünsche abgestimmt. Um verbindlich zu sein, bedarf es zusätzlich zur Errichtung vor einem Rechtsanwalt oder Notar auch der Einholung einer ärztlichen Stellungnahme. All das wird gerne von Rechtsanwalt Mag. Robert Auer organisiert.

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