Aktuelle Unterstützungsleistungen – Tipps von Steuerberater Michael Waclik

Die Teuerungswelle hat uns knallhart erwischt – welche Unterstützungsleistungen gibt es für Privatpersonen und Haushalte aktuell? VÖWI-Mitglied Steuerberater Michael Waclik gibt einen Überblick. Bitte beachten Sie, dass die Angaben dem Stand per 12.09.2022 entsprechen und teilweise noch in Umsetzung sind sowie laufend Neuerungen hinzukommen. Für die Angaben können wir daher keine Gewähr übernehmen.

Infos unter: https://www.waclik.biz

Blau-Gelbes Schulstartgeld

Was? Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts
Wer? durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe, Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge
Wo? Land Niederösterreich, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen/ Antrag: Blau-gelbes Schulstartgeld 2022 – Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Wie? Per Online-Formular, Zeitraum 16.08.2022 – 04.02.2023
Voraussetzungen – Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers/Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und Besuch einer Primar- oder Sekundarschule im Schuljahr 2022/2023
Wie hoch? 100 EUR pro Jahr
Wann? wird mit der Kinderbeihilfe ab September ausgezahlt

Schulstart-Gutscheine

Was? „Schulstartklar“ – Der Kauf von Schulartikeln und -Materialien soll Familien erleichtert werden
Wer? BezieherInnen von Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe
Wo? Abholstelle Volkshilfe Solidarität, Libro und Pagro Filialen
Wie? Darf nur für Schulartikeln genutzt werden
Voraussetzungen – Schüler/innen aus Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten
Wie hoch? 120 EUR
Wann? Abholfrist endet am 23. September 2022

Abgabefreie Teuerungsprämie

Was? Bei Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in diesen Kalenderjahren aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt
Wer? Arbeitnehmer erhält
Wo? Arbeitgeber gewährt freiwillig
Wie? Über Lohnverrechnung
Voraussetzungen – muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden
Wie hoch? bis zu 2.000 EUR jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei bzw. weitere 1.000 EUR wenn für alle Arbeitnehmer bzw. arbeitnehmergruppen
Wann? Ab Juni 2022 – Ende 2022

NÖ Heizkostenzuschuss

Was? Sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 gewährt
Wer?
– AusgleichszulagenbezieherInnen
– BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
– BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/
Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
– Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Wo? Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes – https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html
Wie? Oder online mit dem vorgesehenen Antragsformular mittels Handysignatur/E-ID
Voraussetzungen
– Österreichische Staatsbürgerschaft
– Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitglied sowie deren Familienangehörige
– Anerkannte Flüchtlinge
– Hauptwohnsitz in Niederösterreich
Wie hoch? Einmaliger Heizkostenzuschuss 150 EUR plus NÖ Sonderförderung EUR 150
Wann? Zwischen 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023

Klima- & Anti Teuerungsbonus

Was? Der Anti-Teuerungsbonus wird bereits ab September ausbezahlt. 300.000 Menschen bekommen das Geld
bereits ab 25. August.
Wer? alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich
Wo? Automatisch über FinanzOnline aufs Bankkonto, wenn seit 01.01.2020 Bankkonto aktualisiert oder hinterlegt wurde
Wie? Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, wenn die Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt sind. Ansonsten in Form eines Gutscheins (Sodexo) per Post, kann aber auch in Bargeld eingelöst werden (bank99).
Voraussetzungen – Hauptwohnsitz in Österreich
Wie hoch? 500 EUR pro Person, Kinder unter 18 J. 250 EUR
Wann? ab September 2022

Strompreis Rabatt (NÖ)

Was? Um die steigenden Preise abzufedern, führte das Land NÖ den Strompreisrabatt ein
Wer? alle Menschen, egal welcher Stromanbieter
Wo? Land Niederösterreich mittels eines Online-Formulars
Wie? Rabatt wird monatlich direkt von der Stromrechnung abgezogen
Voraussetzungen – Vor dem 1. Juli Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet
Wie hoch? 11 Cent pro Kilowattstunde
Der „Deckel“ liegt bei 80 Prozent des Energieverbrauches
Einsparung: Ein-Personen-haushalt 170 EUR, zwei Personen 272 EUR, drei Personen 374 EUR, vier Personen 415 EUR
Wann? Beantragung ab 1. September, Auszahlung ab Oktober

Frühstarterbonus Pensionisten (AK)

Was? Ende 2021 ist die Möglichkeit ausgelaufen, vor dem Regelpensionsalter ohne Abschläge in Pension zu gehen. Als Ersatz gibt es seit 1.1.2022 den Frühstarterbonus, also einen Zuschuss für Menschen, die schon sehr früh zu arbeiten begonnen haben.
Wer? wenn Sie ab Stichtag 1. Jänner 2022 in Pension gehen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wo? Automatisch bei allen Pensionsarten
Wie? Wird im Zuge des allgemeinen Pensionsantrages automatisch zur ermittelten Pension hinzugerechnet.
Voraussetzungen
– zwischen dem 15. und 20. Geburtstag gearbeitet und in der Zeit mindestens 12 Beitragsmonate
– in Summe min. 300 Beitragsmonate (25 Jahre)
Wie hoch? 1 Euro für jeden Beitragsmonat vor dem 20. Lebensjahr und daher max. 60 Euro/Monat

Kleine und mittlere Pensionen

Was? Entlastung kleiner und mittleren Pensionen
Wer? BezieherInnen kleiner und mittlerer Pensionen
Wo? Info von Arbeiterkammer/Ankündigung
Wie? Einmalig, automatisch mit der Pensions-Auszahlung
Voraussetzungen – Pension zwischen 1.139 EUR und 1.560 EUR netto pro Monat, Einschleifung bis auf 0 EUR bei Einkommen 1.812 EUR
Wie hoch? Bis zu 500 Euro einmalig (abhängig von der Höhe der Pension)
Wann? September 2022

Energiebonus (Arbeiterkammer)

Was? Um den steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten mit einem finanziellen Zuschuss entgegen zu wirken.
Wer? Mitglieder der AK Niederösterreich, welche keinen Heizkostenzuschuss des Landes bekommen, deren Haushaltseinkommen jedoch unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt
Wo? Bei der Arbeiterkammer NÖ
Wie? Per Telefon 05/7171/24800, Post oder Onlineformular Energiebonus (aknoe.at)
Voraussetzungen – kein Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2021/22 des Landes NÖ oder auf eine vergleichbare Förderung eines anderen Bundeslandes
& folgende Netto-Einkünfte nicht übersteigt:

Wie hoch? 200 EUR (Sobald der Fördertopf, 2 Millionen, ausgeschöpft ist, können keine weiteren Förderungen daraus gewährt werden)
Wann? Antrag von 7. März 2022 bis 31. Dezember 2022

Teuerungsausgleich

Was? Einmalzahlung an Sozialleistungsempfänger/innen
Wer? BezieherInnen folgender Sozialleistungen: Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe), Ausgleichszulagen, Sozialhilfe, Umschulungsgeld, Stipendien, Übergangsgeld, Wiedereingliederungsgeld, Kranken- und Rehabilitationsgeld
Wo? Auszahlende Stelle der Sozialleistung
Wie? Einmalig, automatisch mit der jeweiligen Leistung
Voraussetzungen – Siehe bei „Wer?“
Wie hoch? 300 EUR
Wann? September 2022

Familienbonus Plus

Was? Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert
Wer? BezieherInnen des Familienbonus
Wo? Arbeitgeber oder per Veranlagung/ Familienbonus Plus – alle Informationen (bmf.gv.at)
Wie? Bisher vom Arbeitgeber in der Lohnverrechnung, Ansonsten in der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023
Voraussetzungen – Bezieher des Familienbonus & steuerpflichtig in Ö.
Wie hoch?
Bis zum 18. Geburtstag: Erhöhung von 1.750 auf 2.000 Euro jährlich
Ab dem 18. Geburtstag: Erhöhung von 575 auf 600 Euro jährlich
Rückwirkend ab Jänner 2022 erhöht
Wann? Ab dem 30. September 2022 durch eine Aufrollung durch den Arbeitgeber, spätestens ab Anfang 2023

Kindermehrbetrag

Was? Erhöhungsbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung
Wer? AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen mit kleinem Einkommen, die kaum bzw. gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen
Wo? bei der Arbeitnehmerveranlagung/Lohnsteuerausgleich/ Einkommensteuererklärung, Kindermehrbetrag (oesterreich.gv.at)
Wie? Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung automatisch berücksichtigt
Voraussetzungen – Einkommen bzw. Einkommensteuer so niedrig, dass kein Anspruch auf den Familienbonus besteht
1 Kind, wenn das Einkommen unter € 12.000 liegt
2 Kindern, wenn das Einkommen unter € 13.000 liegt
3 Kindern, wenn das Einkommen unter € 14.000 liegt
Wie hoch? 350 EUR (450 EUR ab dem Jahr 2023) pro Kind pro Jahr
Wann? Auszahlung ab Anfang 2023